Eigentumsverhältnisse: Wer steht im Grundbuch?
Entscheidend ist, wer als Eigentümer eingetragen ist. Gehört das Haus nur einem Partner, hat der andere im Zweifel kein Mitspracherecht – auch wenn beide dort gewohnt haben oder sogar gemeinsam gezahlt wurde. Sind hingegen beide Ehepartner im Grundbuch eingetragen, gehört die Immobilie zu gleichen Teilen beiden – unabhängig davon, wer den Kredit bedient hat. In diesem Fall sind Lösungen wie Auszahlung, Verkauf oder gemeinsame Nutzung notwendig.
Zugewinnausgleich: Nur der Wertzuwachs zählt
Ohne Ehevertrag leben viele Paare in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Was während der Ehe an Vermögen hinzugewonnen wurde, wird im Trennungsfall hälftig geteilt. Auch Immobilien können dabei eine Rolle spielen – allerdings nur, wenn sie während der Ehe an Wert gewonnen haben. Ein unabhängiges Wertgutachten ist hier oft unverzichtbar, um eine faire Einigung zu ermöglichen.
Noch nicht abbezahlt? Der Kredit bleibt ein Thema
Nicht selten ist das Haus bei der Trennung noch nicht vollständig finanziert. Wichtig: Wer im Kreditvertrag steht, bleibt auch haftbar – ganz gleich, ob man im Haus wohnen bleibt oder auszieht. Eine Entlassung aus der Schuldhaft ist zwar möglich, bedarf jedoch der Zustimmung der Bank und hängt von der finanziellen Tragfähigkeit des verbleibenden Kreditnehmers ab.
Diese Optionen gibt es: Verkauf, Auszahlung oder Vermietung
Welche Lösung im Einzelfall die beste ist, hängt von vielen Faktoren ab – emotionalen ebenso wie finanziellen:
- Auszahlung: Ein Partner übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus.
- Verkauf: Das Haus wird gemeinsam veräußert, und der Erlös aufgeteilt.
- Vermietung: Eine vorübergehende Lösung, wenn keine sofortige Entscheidung möglich ist.
- Teilungsversteigerung: Nur als letzter Ausweg, wenn keine Einigung gelingt.
Übrigens: Ein Verkauf noch während der Ehe kann steuerliche Vorteile bringen – etwa beim Thema Grunderwerbsteuer.
Wertgutachten als Schlüssel zur Lösung
Ob Auszahlung, Verkauf oder Teilung: Ein professionelles Verkehrswertgutachten bringt Klarheit und dient häufig auch als Entscheidungsgrundlage für Gerichte, Banken oder Notare. Bei Speck Immobilien arbeiten wir mit erfahrenen Sachverständigen zusammen, um Ihnen in dieser sensiblen Situation eine verlässliche Basis zu bieten.
Fazit: Klare Entscheidungen vermeiden Konflikte
Eine Scheidung ist schon schwierig genug – lassen Sie nicht auch noch Ihre Immobilie zum Zankapfel werden. Wer rechtzeitig Transparenz über Eigentumsverhältnisse, Kreditlast und den tatsächlichen Wert der Immobilie schafft, spart sich nicht nur Streit, sondern oft auch viel Geld. Wir von Speck Immobilien unterstützen Sie dabei mit fachlichem Know-how und dem nötigen Fingerspitzengefühl.